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Islamische Religion als Pflichtfach NRW macht Lehrer digital fit

Foto: dpa
Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen wird reformiert – auch mit Blick auf den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern. Das Landeskabinett von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verabschiedete jetzt einen Referentenentwurf für eine Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes.
Darin ist vorgeschrieben, dass alle angehenden Lehrer – unabhängig von der Schulform – während ihrer Ausbildung grundlegende sonderpädagogische Kompetenzen erwerben müssen. Damit setzt NRW Standards zur Inklusion um, die die Kultusministerkonferenz 2014 beschlossen hatte. In NRW haben Kinder mit Behinderung seit August 2014 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule.
Ferner sollen in Zukunft Lehramtsanwärter besser im Umgang mit digitalen Medien ausgebildet werden. „Gerade mit Blick auf die Inklusion bieten digitale Medien neue Möglichkeiten für die individuelle Förderung“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Von 2016 bis 2019 will Regierung 4,4 Millionen Euro investieren, um die Medienausstattung für die schulpraktische Lehrerausbildung zu verbessern.
Zudem soll islamische Religionslehre als reguläres Fach der Lehrerausbildung eingeführt werden. Weiter sieht der Entwurf einen erleichterten Quereinstieg von Fachhochschulabsolventen zum Lehramt am Berufskolleg vor. In den modernen Fremdsprachen sollen Lehramtsstudenten in Zukunft kein Latinum mehr benötigen, in den Fächern Geschichte und Philosophie soll ein Kleines Latinum ausreichen.